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Fragen und Antworten rund um den Gipfel

Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern hat häufig gestellte Fragen und Antworten zur Gipfelsicherheit zusammengestellt. Hier finden Sie allgemeine Informationen zu den Maßnahmen der Sicherheitskräfte.

 

Wer ist für die Sicherheit während des G8 Gipfels verantwortlich?

  
Für die Sicherheit während des G8 Gipfels zeichnen die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern mit eigenen und Unterstützungskräften, die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt verantwortlich. Diese drei Organisationen sind grundsätzlich in verschiedenen sachlichen und örtlichen Zuständigkeitsbereichen tätig, werden aber auf Grund einer Vielzahl von Nahtstellen eng miteinander zusammen arbeiten.  
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Werden um den Veranstaltungsort besondere Sicherheitszonen eingerichtet?

  
Ja. Um Heiligendamm wird eine komplexe technische Sperre in einer Länge von 12 km errichtet. Andere Orte sind von dieser Umzäunung nicht betroffen. Zutritt in diese äußere Sicherheitszone erlangen nur Berechtigte.  
 
Innerhalb des Zaunes befindet sich die innere Sicherheitszone, die das Gelände des Grand Hotels Kempinski umfasst. Hier ist das Betreten für Einwohner nicht möglich.
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Wo kann es Verkehrseinschränkungen geben?

  
Es kann zu Verkehrseinschränkungen für die Ortschaften um Heiligendamm (Kühlungsborn und im Landkreis Bad Doberan) kommen. Weiterhin kann es zu Verkehrseinschränkungen in der Hansestadt Rostock sowie im Umfeld des Airport Laage kommen.  
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Wird es Umleitungen oder andere Verkehrsführungen geben?

 Die zum G8-Gipfel zu erwartenden Demonstrationen und Veranstaltungen in Rostock, Landkreise Bad Doberan und Güstrow erfordern polizeiliche Maßnahmen in der Verkehrslenkung und -leitung. Der Planungsstab KAVALA erarbeitet dafür ein Verkehrslenkungskonzept. Die Bevölkerung wird zeitnah über die erforderlichen Verkehrsmaßnahmen informiert.        Zum Seitenanfang Pfeil nach oben

Gibt es Einschränkungen für den Flugverkehr des Airport Laage?  

 
Es wird zu Einschränkungen kommen. In der Zeit vom 05. Juni 2007, 22:00 Uhr bis 08. Juni 2007, 22:00 Uhr wird der zivile Flugverkehr eingestellt.
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Gibt es Einschränkungen zum Schiffsverkehr auf der Ostsee?

  
Ja, auch hier werden Sicherheitszonen eingerichtet. Die Polizei wird zum G8-Gipfel 2007 in Heiligendamm seeseitig ein Sperrgebiet einrichten. Die Planungen dazu laufen bereits. Das Wasser- und Schifffahrtsamt Stralsund wird in den Nautischen Mitteilungen den Zeitraum und die Koordinaten des Sperrgebietes öffentlich bekannt geben. 
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Wo werden Einschränkungen bezüglich des Demonstrationsgeschehens erwartet?

 
Es liegen bereits Anmeldungen für Demonstrationen vor. Eine Übersicht zu geplanten Veranstaltungen und dadurch entstehende Einschänkungen finden Sie hier.
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Wer haftet für mögliche Personenschäden, Schäden am Privateigentum und Schäden am städtischen Eigentum im Rahmen des G8-Gipfels, z.B. durch Globalisierungsgegner?

  
Grundsätzlich gilt das Verursacherprinzip. Der Verursacher hat für den Schaden einzustehen. Dies umfasst sowohl Personen- als auch Sachschäden. Zivilrechtliche Ansprüche sind über ein Zivilrechtsverfahren geltend zu machen. Die Polizei und die Justiz bereiten sich darauf vor, Störer oder Straftäter vor Ort zügig verfahrensrechtlich zu bearbeiten.  
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Ist ggf. vor dem Hintergrund zu erwartender Gegenkundgebungen mit dem Schutz für besondere Geschäfte zu rechnen?

  
Auftrag der Polizei ist die Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Sollte es durch unfriedliche Demonstrationsteilnehmer zu Störungen kommen, ist die Polizei verpflichtet, diese zu unterbinden.  
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Gibt es Einschränkungen im Tourismus in den anliegenden Nachbarorten von Heiligendamm?

  
Es muss auch im Umfeld von Heiligendamm mit Einschränkungen durch Kontrollen, Straßensperrungen und Bewegungen von Polizeieinheiten gerechnet werden.  
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Was passiert mit den Schaulustigen und Gaffern, die wegen des Gipfels anreisen?

 
Bis zu den Kontrollstellen kommen nur die Berechtigten und auch nur die gelangen in den Sicherheitsbereich hinein. Im Umfeld von Heiligendamm wird es großräumig Kontrollen geben, wo Schaulustige bereits erkannt und abgeleitet werden, so dass sie nicht bis zu den Kontrollstellen gelangen und Stauerscheinungen so vermieden werden.
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Wer haftet für eventuelle Einschränkungen im Tourismus und der daraus entstehenden Schäden.

 
Es gilt hier; nach herrschender Rechtsmeinung sind Einschränkungen grundsätzlich hinzunehmen. Der Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Zusammenhang mit der Gewährleistung eines ordnungsgemäßen Ablaufs des G8 Gipfels überwiegt. Ansprüche auf Entschädigung bestehen nur bei Vorliegen eines so genannten  Sonderopfers. Die Vorraussetzung für das Bejahen einer Sonderopferstellung ist ein hoheitlicher Eingriff in die Rechtsgüter Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit und Freiheit.