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Fragen und Antworten zur Sicherheit in der Nähe von Heiligendamm

Die Landespolizei Mecklenburg-Vorpommern hat häufig gestellte Fragen und Antworten zur Gipfelsicherheit zusammengestellt. Hier finden Sie besondere Informationen zu den Maßnahmen der Sicherheitskräfte rund um Heiligendamm.

 

Wie lange dauert die enge Sicherheitsphase?

 
Mit den Maßnahmen wird am 29. Mai 2007 begonnen. Diese werden bis zum 09. Juni 2007 dauern.
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Wer ist zutrittsberechtigt?

 
Berechtigt sind Einwohner des Ostseebades Heiligendamm sowie Eigentümer und Nutzer die Grundstücke innerhalb der äußeren Sicherheitsabsperrung besitzen. Weiterhin umfasst dies Gewerbetreibende, Angestellte, Arbeiter, Not– und Pflegedienste, Kurierdienste und Zulieferer. Auch angemeldete Feriengäste und Besucher der Einwohner sind berechtigte Personen.
 
Die Ermittlung und Erfassung des genannten Personenkreises erfolgt durch die Polizei. Sie als Berechtigter können die Polizei dabei unterstützen, indem Sie sich über das Bürgertelefon unter 0180-5010766 (0,14 €/ min) oder per E-Mail unter buegerinfo@kavala.mv-regierung.de mit der Polizei selber in Verbindung setzen.
 
Für die Berechtigten und ihre Fahrzeuge werden gesonderte Ausweise erstellt. Innerhalb der äußeren Sicherheitszone wird ein kontrollierter Personen- und Fahrzeugverkehr stattfinden.
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Ab wann ist mit Kontrollen zu rechnen?

 
Ab Fertigstellung des Zauns im Mai 2007 ist mit ersten Kontrollmaßnahmen zu rechnen, die im Laufe der Zeit intensiviert werden. Zugangskontrollen in den Bereich der äußeren Sicherheitszone beginnen nach jetzigem Planungsstand nach dem Pfingst-Wochenende Ende Mai 2007 vor dem Gipfeltreffen.
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Müssen Kraftfahrzeuge für die Zeit des Gipfels in der Ortschaft Heiligendamm von öffentlichen Plätzen, Straßen und Wegen entfernt werden?

 
Es wird Bereiche geben, in welchen zum Zeitpunkt des Gipfels keine Kraftfahrzeuge stehen dürfen. Diese Bereiche sind aber noch nicht genau bezeichnet.
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Kann ich mit meinem privaten PKW fahren?

 
Wenn Sie zum Berechtigtenkreis gehören ja. Sie müssen jedoch mit Kontrollen und Durchsuchungen rechnen. Aufgrund dessen empfiehlt Ihnen die Polizei den Großparkplatz an der Rennbahn zu nutzen. Von der Rennbahn pendelt ein Shuttle - Verkehr bis zur Ortschaft Heiligendamm.
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Wo befinden sich Zugangsmöglichkeiten/ Kontrollstellen?

 
Erste Kontrollstelle (Rennbahn) ist der Parkplatzbereich des Geländes der Galopprennbahn.
 
Dieser Bereich ist zu Fuß oder mit dem Fahrrad passierbar, Kraftfahrzeuge können vor Ort geparkt werden. Ein für Sie eingerichteter Shuttle-Verkehr pendelt zwischen der Ortschaft und der Kontrollstelle. Innerhalb der äußeren Sicherheitszone wird es keinen öffentlichen Nahverkehr geben.
 
Zweite Kontrollstelle ist bei der Ortschaft Hinter Bollhagen an der Landesstrasse 12. Die Kontrollstelle ist mit Fahrzeugen passierbar. Jedoch ist hier mit längeren Kontrollzeiten zu rechnen. Grund dafür sind erforderliche Durchsuchungen von Fahrzeugen und Personen.
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Während des Zaunbaus: Kann ich dort weiterhin spazieren gehen?

 
Grundsätzlich ja, außer im Baustellenbereich. Dort ist das Betreten nur auf eigene Gefahr möglich.
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Wie sieht es mit dem Naturschutz beim Zaunbau aus?

 
Für die betroffenen Bereiche beim Zaunbau liegen alle Genehmigungen vor, sodass der Naturschutz Beachtung findet.
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Was ist bei kurzfristigen Änderungen bezüglich der privaten Beschäftigungen der Staatsgäste? (Radfahren oder Joggen)

 
Es kann dann zu kurzfristigen Sperrung und zeitlichen Einschränkungen kommen. Bei frühzeitigem Bekannt werden, sind wir bemüht, die Bürger darüber zu informieren. Es muss auch damit gerechnet werden, dass bei Kolonnenfahrten die Grundstücke für kurze Zeit nicht verlassen werden können und Shuttleverkehr in dieser Zeit nicht stattfindet.
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Müssen Fahrräder, Kinderwagen oder andere bewegliche Gegenstände von öffentlichen Plätzen und Wegen entfernt werden?

 
Es wird Bereiche geben wo diese entfernt werden müssen. Diese Bereiche sind jedoch noch nicht konkret benannt.
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Wo kann es Verkehrseinschränkungen geben?

 
Es kann zu Verkehrseinschränkungen im Landkreis Bad Doberan, insbesondere für die Ortschaften um Heiligendamm und Kühlungsborn kommen.
Weiterhin kann es zu Verkehrseinschränkungen in der Hansestadt Rostock sowie im Umfeld des Airport Laage kommen.
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Was ist mit dem Kurablauf während des Gipfels?

 
Laut unseren Informationen wird es während des Gipfels keinen Kurbetrieb in Heiligendamm geben.
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Können Hoteliers, Pensionsinhaber, Eigentümer von Ferienwohnungen Buchungen, die sich auf den Zeitraum des Gipfels beziehen und jetzt schon angefragt und gebunden werden sollen, eingehen?

 
Ja, aber es muss damit gerechnet werden, dass Personen, die Buchungen für den Veranstaltungszeitraum vornehmen, mit starken Einschränkungen rechnen müssen. Gleichwohl können frühzeitig feste Buchungen vorgenommen werden.
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Was ist mit den Strandkörben? Wie steht es mit einem Badeverbot?

 
Badeverbot wird es im Bereich Heiligendamm in der Zeit vom 14. Mai bis 09. Juni 2007 geben. In der Zeit des G8 Gipfels wird das Aufstellen von Strandkörben nicht möglich sein.
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Gibt es Beeinträchtigungen für meinen Gewerbebetrieb?

 
Wir sind bestrebt, die Bürger nicht kurzfristig sondern langfristig zu informieren und Einschränkungen so gering wie möglich zu halten. Wir wollen ständig in Kontakt bleiben und Probleme gemeinsam lösen. Welche Einschränkungen die Gewerbetreibenden im Einzelnen erfahren, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht genau gesagt werden. Das hängt von der Art des Gewerbes, der örtlichen Lage, der Lageentwicklung und weiterer Faktoren ab.
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Ich bin Jäger. Darf ich in den Wäldern um Heiligendamm jagen gehen?

 
Innerhalb der äußeren Sicherheitszone wird ein Jagen nicht möglich sein. In welchem Abstand das Jagen außerhalb dieser Zone möglich sein wird, ist noch nicht geklärt.
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Wird es vor dem Zaun Bannmeilen geben (d. h. Bereiche, bei denen Versammlungen/Veranstaltungen grundsätzlich nicht erlaubt sind)?

 
Nein, es wird zu keinen Bannmeilen vor dem Zaun kommen.
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Gibt es während der Zeit des Gipfels Sperrstunden?

 
Sperrstunden sind nicht geplant.